Aufgaben

Die Aufgaben der Zentralbank sind im Finanzmarktgesetz (FiMaG) geregelt:

  • Steuerung des Finanzmarktes mit dem Ziel stabile Preise und eine wachsende Wirtschaft zu fördern
  • Beaufsichtigung des Bankenwesens
  • Steuerung des Kreditwesens
  • Regelung der Geldmenge

Leitung


Die Zentralbank wird vom Zentralbankdirektor geleitet. Er kann vom Staatsbankdirektor vertreten werden. Der Zentralbankdirektor wird auf sechs Monate vom Wirtschaftsminister berufen, seine Ein- oder Ausstellung muss vom Senat bestätigt werden. Derzeitiger Zentralbankdirektor ist Vesta Spondylos.