Aufgaben
Die Aufgaben der Zentralbank sind im Finanzmarktgesetz (FiMaG) geregelt:
- Steuerung des Finanzmarktes mit dem Ziel stabile Preise und eine wachsende Wirtschaft zu fördern
- Beaufsichtigung des Bankenwesens
- Steuerung des Kreditwesens
- Regelung der Geldmenge
Leitung
Die Zentralbank wird vom Zentralbankdirektor geleitet. Er kann vom Staatsbankdirektor vertreten werden. Der Zentralbankdirektor wird auf sechs Monate vom Wirtschaftsminister berufen, seine Ein- oder Ausstellung muss vom Senat bestätigt werden. Derzeitiger Zentralbankdirektor ist Vesta Spondylos. |