- Der Zentralbankdirektor
- Der Staatsbankdirektor
- Der Finanzminister der Republik Dionysos
Satzung des Finanzrates
§1 Der Finanzrat mit Sitz in Klauth hat die Aufgabe, die Arbeit der Zentralbank, der Staatsbank und der Finanzbehörden zu koordinieren.
§2 Dem Finanzrat gehören als ordentliche Mitglieder der Direktor der Dionyschen Zentralbank, der Direktor der Dionyschen Staatsbank und der für Finanzen zuständige Minister der Regierung der Republik Dionysos an.
§3 Weitere, außerordentliche Mitglieder können durch Beschluss der ordentlichen Mitglieder aufgenommen und ausgeschlossen werden.
§4 Falls nicht anders beschlossen, nimmt der Zentralbankdirektor die Aufgabe des Vorstands wahr.